Rote Ampel im Bezirk Krems: Das ändert sich für unsere Patient*innen und Besucher*innen

Krems – Die Corona-Ampel wurde im Bezirk Krems Stadt auf Rot geschalten. Daher treten im Universitätsklinikum Krems veränderte Maßnahmen in Kraft.

Die Rot-Schaltung des Bezirks Krems Stadt bringt auch Veränderungen für das Universitätsklinikum Krems mit sich: Im Klinikum sind nur mehr Besuche an der Geburten- und Kinderabteilung, und Besuche von Palliativpatient*innen möglich.

Im Universitätsklinikum Krems gelten zum Schutze der Patient*innen ab Freitag, 30. Oktober 2020 folgende Maßnahmen:

Besucherregelungen:

  • Besuche sind ausschließlich nach vorheriger Rücksprache für Palliativpatient*innen, Väter auf der Geburtshilfe und Eltern auf der Kinderstation gestattet, ansonsten gilt derzeit ein generelles Besuchsverbot.
  • Der Zutritt erfolgt weiterhin über die zentrale Zugangskontrolle (Fiebermessen, Symptomenüberprüfung erfolgt mittels Checkliste, alle Besuche werden über ein Besucherprotokoll erfasst).
  • Besucher*innen mit Krankheitssymptomen ist der Zutritt nicht gestattet.
  • 14 Tage kein Zutritt in das Klinikum nach Kontakt mit SARS-CoV 2 positiven Fall.
  • Das Tragen von FFP2 Masken ohne Ventil ist verpflichtend.

Weiters ersuchen wir alle Patient*innen sowie Besucher*innen die Abstands- und Hygieneregeln beim Betreten und während des Aufenthaltes in unserem Klinikum einzuhalten.

 

BILDTEXT
Außenansicht Universitätsklinikum Krems

 

MEDIENKONTAKT
Nicole Karall, MA
Universitätsklinikum Krems
Mitterweg 10, 3500 Krems
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